Besteht der Verdacht auf eine Gelenkerkrankung gehört eine Röntgenuntersuchung zur Basisdiagnostik. Es lassen sich viele Aussagen zum Zustand der Gelenke treffen. Die Knochen werden auf dem Röntgenbild als weiße Struktur dargestellt. Der Knorpel ist nicht erkennbar, auf den Zustand des Knorpels kann daher nur indirekt geschlossen werden. Die Gelenke sind im Röntgenbild nur teilweise darstellbar, da sie nicht nur aus Knochen, sondern auch aus Weichteilen bestehen (Muskeln, Sehnen, Fettgewebe, Nerven- und Bindegewebe etc.). Daher wird die anatomische Stellung der gelenkbildenden Knochen zueinander beurteilt.

Indikationen für eine Röntgenuntersuchung

  • Gelenkverschleiß (Arthrose)
  • Rheumatische Entzündungen (Arthritis)
  • Verlaufskontrolle von Knochenbrüchen (Frakturen)
  • Verlaufskontrolle von Verrenkungen und Bandrupturen
  • Verkalkungen
  • angeborene Fehlbildungen des Skelettsystems

Mehrere Röntgenaufnahmen ermöglichen gute Rückschlüsse über Verlauf und Entwicklung eines möglichen Gelenkschadens.